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Unabhängige Monitoring-Studie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Hilfesystem für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen im Land Sachsen-Anhalt
Die Istanbul-Konvention - Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland, den Rechtsanspruch von betroffenen Mädchen und Frauen auf niedrigschwellige, spezialisierte und barrierefreie Unterstützung umzusetzen (Art. 22-26 IK). Die Bereitstellungsstrukturen müssen finanziell abgesichert sein (Art. 8 IK). Zudem verpflichtet die Istanbul-Konvention die unterzeichnenden Länder dazu, die Ursachen geschlechtsspezifischer Gewalt ...

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